Umtauschfrist für Führerschein abgelaufen ?
Für alle Besitzer des rosa Führerschein der Geburtsjahrgänge 1971 und später ist die Umtauschfrist am 19.01.2025 abgelaufen.
Bei Führerscheinen mit dem Ausstellungsdatum bis zum 31.12.1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend.
1965 bis 1970: Umtausch bis 19.01.2024
1971 oder später: Umtausch bis 19.01.2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.01.1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins.
1999 bis 2001: Umtausch bis 19.01.2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19.01.2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19.01.2028
Die neuen Führerscheine werden durch das örtliche Straßenverkehrsamt / Führerscheinstelle in fälschungssichere EU Führerscheine umgetauscht. Hierbei entstehen Kosten in Höhe von 25 – 30 Euro. Die neuen Führerscheine sind nur noch 15 Jahre gültig und müssen dann erneut umgetauscht werden.
Für die erworbenen Fahrerlaubnisklassen besteht Bestandsschutz und werden beibehalten. Eine erneute Prüfung muss nicht abgelegt werden, da es sich hierbei lediglich um eine verwaltungstechnische Angelegenheit handelt.
Wer bei einer Polizeikontrolle angehalten und kontrolliert wird und noch den alten Führerschein vorweisen kann, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Die Untersagung einer Weiterfahrt darf nicht erfolgen, da man weiterhin im Besitz der erworbenen Fahrerlaubnisklassen ist und lediglich ein „altes“ Dokument vorweisen kann.