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Wer kifft, fährt nicht.

„Wer kifft fährt nicht“

Verkehrswacht Oberhausen will Aufklären.
Am Freitag, den 23. Februar wurde im Bundestag das neue Cannabisgesetz verabschiedet. Damit wäre Kiffen voraussichtlich ab dem 1. April für Erwachsene weitgehend legal und der Konsum wird möglicherweise ansteigen. Wir gehen davon aus, dass im Straßenverkehr ein Anstieg der Fahrten unter Cannabis-Einfluss zu erwarten ist. Mit einer Legalisierung von Cannabis wird nicht gleichzeitig das Fahren unter Cannabiseinfluss freigegeben.

Es gilt: „Wer kifft, fährt nicht“

Als typische verkehrssicherheitsrelevante Nebenwirkungen des Cannabiskonsums können Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen, Müdigkeit und verminderter Antrieb sowie Einschränkungen des Denk-, Lern- und Erinnerungsvermögens auftreten.
Aktuell gilt: das Fahren unter Cannabiseinfluss stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG und ggf. eine Straftat nach § 316 StGB dar.

Das hätte zur Folge ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Zusätzlich muss man zur MPU, welche mit mindestens  750 Euro zu Buche steht

Der aktuelle Grenzwert für den Nachweis eines Cannabiskonsums ist ein analytischer Nachweiswert und beträgt 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Anders als bei Alkohol, baut sich der Cannabis-Wirkstoff THC nicht linear im Körper ab
Für THC gibt es keine gesicherte Dosis-Wirkungsbeziehung oder Konzentrations-Wirkungs-Beziehung wie es bei Alkohol der Fall ist.
THC kann sich im Körper bei häufigem Konsum anreichern. Daher rät die Verkehrswacht Oberhausen für die Verkehrssicherheit ist der Konsum von Cannabis (aber auch von Alkohol) und die Teilnahme am Straßenverkehr grundsätzlich voneinander zu trennen.

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